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Prüferische Durchsicht und Sonderprüfungen unserer Kanzlei

Informieren Sie sich an dieser Stelle in Bezug auf unsere Durchsicht sowie Sonderprüfungen.

Bei Fragen steht Ihnen unsere M2 Audit GmbH immer gerne zur Verfügung.

Prüferische Durchsicht und Sonderprüfungen

Die M2 Audit GmbH führt prüferische Durchsichten sowie Sonderprüfungen durch.

Die prüferische Durchsicht ist gemäß PS 900 IDW keine Abschlussprüfung, sondern vielmehr eine kritische Würdigung des (Jahres-) Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf Grundlage einer Plausibilitätsbeurteilung.


Investoren erwarten fundierte und schnelle unterjährige Finanzberichterstattungen über ihre getroffenen Investitionsentscheidungen. Häufig werden diese quartals- oder halbjahresweise erfolgen. Dementsprechend werden z. B. bei unterjährigen Abschlüssen die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der finanziellen Informationen beurteilt und sind von großer Bedeutung.



Die prüferische Durchsicht durch die M2 Audit GmbH stellt sicher, dass die Qualität dieser Abschlüsse auf höchstem Niveau erfolgt und kontinuierlich zunimmt.

Gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen

Die M2 Audit GmbH führt gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen im Auftrag unserer Mandanten durch.



Diese umfassen im Wesentlichen:

  • Prüfung von Sonderbilanzen
  • Sonderprüfungen nach und analog § 142 AktG
  • Prüfung nach § 53 HGrG
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Prüfungen nach Krankenhausrecht
  • und mehr
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Prüfungen von Investitions- und Finanzplänen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Prüfungen im Bereich des ÖPNV
  • Prüfungen nach Sondervorschriften (MaBV/FinVermV)
  • Prüfung von Anteilserwerben (Unternehmensbewertung, Due Diligence)

Ihr Ansprechpartner

Matthias Neumann

Telefon: 037296 1680

E-Mail: info@m2-group.de

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